Ziele der zu fördernden Aktionsfonds-Projekte in Berlin-Zentrum 2025
(Die Begriffe in kursiv werden im Wörterbuch erklärt.)
+++ Kooperationen zwischen mehreren lokalen Trägern und gemeinsame Projekte im Bezirk Berlin-Zentrum werden besonders begrüßt. +++
Mittlerziel 1
Das Bewusstsein für demokratische Grundrechte, insbesondere das Asylrecht, sowie für menschenrechtliche Standards wird gestärkt. Die Auseinandersetzung mit historisch gewachsenen Ungleichheiten und deren heutigen Auswirkungen steht im Mittelpunkt.
Bildungs- und Erinnerungsprojekte thematisieren weniger bekannte historische Kontexte und ihre Relevanz für gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklungen.
Konkrete Handlungsziele:
HZ 1.1. Die Sichtbarkeit jüdischer, Schwarzer, arabischer, asiatischer und queerer Geschichte, ebenso wie die Geschichte von Sinti*zze und Rom*nja sowie weiterer marginalisierter Gruppen in Berlin-Zentrum, wird durch gezielte Projektarbeit gestärkt.
HZ 1.2. Öffentliche Räume werden genutzt, um intersektionale Perspektiven auf Geschichte sichtbar zu machen.
HZ 1.3. Projekte setzen sich mit Kolonialgeschichte, ihren Kontinuitäten, ihren Nachwirkungen und mit Dekolonisierungsansätzen in der BRD, DDR sowie im wiedervereinigten Deutschland auseinander.
HZ 1.4. Lokale Erinnerungsprojekte zu den NS-Verfolgungsgeschichten von Sinti*zze und Rom*nja, jüdischen, Schwarzen, arabischen, asiatischen, queeren sowie weiteren marginalisierten Communities werden entwickelt und realisiert.
HZ 1.5. Außerschulische politische Bildungsangebote fördern demokratische Kompetenzen, u. a. in Kooperation mit Sprachlernklassen und außerschulischen Bildungspartner*innen.
HZ 1.6. Medienkompetenz wird gestärkt, insbesondere im Umgang mit Fake News, Hate Speech und Verschwörungserzählungen.
Mittlerziel 2
Eine inklusive, vielfältige und demokratische Gesellschaft wird durch niedrigschwellige Begegnung, Dialog und Empowerment gefördert.
Projekte stärken das solidarische Miteinander in den Nachbarschaften und fördern zivilgesellschaftliches Engagement unterschiedlicher Gruppen.
Konkrete Handlungsziele:
HZ 2.1. Menschen, die von Rassismus, Diskriminierung oder Ausgrenzung betroffen sind, insbesondere Muslim*innen, Geflüchtete und Menschen mit Fluchterfahrung, werden durch Empowerment-Angebote gestärkt.
HZ 2.2. Kiezbewohner*innen reflektieren Privilegien und Machtverhältnisse und setzen sich mit demokratischer Teilhabe auseinander.
HZ 2.3. Kreativformate mit Jugendlichen fördern Selbstwirksamkeit und ein demokratisches Bewusstsein.
HZ 2.4. Projekte schaffen Räume für eine multiperspektivische Auseinandersetzung mit den Kriegen und Konflikten in Israel/Palästina, Sudan, Kongo, Afghanistan, Ukraine, Kurdistan und weiteren Regionen – unter gleichzeitiger Thematisierung von Diskriminierungsformen wie beispielsweise Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus und anti-Schwarzem Rassismus.
HZ 2.5. Queere Menschen werden durch sichtbarkeits- und stärkenorientierte Angebote unterstützt.
HZ 2.6. Begegnungsprojekte zwischen verschiedenen Gruppen im Stadtteil fördern Austausch und Perspektivwechsel.
HZ 2.7. Geflüchtete bringen ihre Perspektiven in Projektgestaltung ein und werden in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt.
HZ 2.8. Öffentlichkeitswirksame Aktionen machen demokratische Vielfalt im Stadtteil sichtbar.
HZ 2.9. Niedrigschwellige politische Bildungsangebote stärken insbesondere Jugendliche in ihrer Demokratiekompetenz, fördern kritisches Denken und ermutigen sie, sich aktiv gegen demokratiefeindliche Haltungen zu positionieren.
Mittlerziel 3
Diskriminierung und gesellschaftlicher Spaltung wird aktiv entgegengewirkt.
Die Selbstwirksamkeit marginalisierter Gruppen wird gestärkt und ein bewusster, diversitätssensibler Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt gefördert.
In Berlin-Zentrum findet eine klare Positionierung gegen Diskriminierungen wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Klassismus, Queerfeindlichkeit und Ableismus statt.
Konkrete Handlungsziele:
HZ 3.1. Sensibilisierung für verschiedene Formen von Rassismus und deren gesellschaftliche Auswirkungen.
HZ 3.2. Formate zur Aufklärung über Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen werden umgesetzt.
HZ 3.3. Perspektiven von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen – insbesondere im Kontext von Queerfeindlichkeit und Ableismus – stehen im Mittelpunkt und fließen aktiv in die Projektgestaltung ein.
HZ 3.4. Vorurteile gegenüber Sexarbeit werden durch Bildungs- und Aufklärungsangebote im Kiez reflektiert.
HZ 3.5. Wissen über soziale Rechte, z. B. bei drohender Verdrängung, wird durch Informationsangebote im Kiez vermittelt.
HZ 3.6. Projekte thematisieren Armut und Wohnungsnot und stärken betroffene Personen in ihrer Teilhabe.
Allgemeine Hinweise
Die Förderhöhe beträgt max. 5.000€.
Förderfähig sind Projektideen von Trägern, die als juristische Person gelten (z.B. Vereine).
Initiativen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sind nicht über den Aktionsfonds förderfähig.
Für die Antragstellung können Sie auch Übersetzungsprogramme wie z. B.
DeepL verwenden (https://www.deepl.com/de/translator). Antragsberatung ist in Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns.
Zeitrahmen
Das Projekt kann nach Zustimmung des Begleitgremiums frühestens (auf eigenes Risiko)
am 01. August 2025 beginnen und muss bis Ende Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Bitte schicken Sie die Unterlagen vollständig und unterschrieben
bis spätestens Sonntag,
den 22. Juni 2025 (24:00 Uhr) per E-Mail an sherin.striewe@demokratie-in-der-mitte.de
Welche Unterlagen braucht es?
Das Formular vom Projektangebot bitte ausfüllen und gemeinsam mit dem Finanzplan + Anlage 1 Sachkosten per
E- Mail an sherin.striewe@demokratie-in-der-mitte.de schicken.
Wir möchten Sie ausdrücklich darum bitten, im Vorhinein unsere persönliche/telefonische/online Projektberatung zu nutzen,
um einen Mehraufwand für Sie und uns zu vermeiden.
Die Formulare stehen zum Download auf https://demokratie-in-der-mitte.de/foerderung/zentrum/ zur Verfügung.
Es gelten die Honorarvorschriften der Kinder- und Jugendhilfe. Bei Fragen zu eventuellen Personalkosten wenden Sie sich bitte an uns.
Wer entscheidet und wie geht es nach der Abgabe weiter?
Über die Förderfähigkeit der eingereichten Projektangebote entscheidet das zuständige Begleitgremium Zentrum. Ihr Träger hat das eingereichte Konzept ggf. in der Sitzung des Gremiums vorzustellen. Wenn Ihre Idee ausgewählt wurde, sind Sie aufgefordert, Ihr Projektangebot mit weiteren Unterlagen beim Bezirksamt Mitte einzureichen. Dazu erhalten Sie nach der Zusage weitere Informationen.
Kontakt:
Demokratie in der Mitte
Sherin Striewe / Fabrik Osloer Straße e. V.
Fon: 030 495 005 Mobil: 015150505783
Mail: sherin.striewe@demokratie-in-der-mitte.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Entwicklung Ihrer Projekte und sind gespannt auf Ihre Ideen!
Wörterbuch:
Diskriminierung – ist die ungleiche, benachteiligende und ausgrenzende Behandlung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und ihnen zugeordneter Personen. Die betroffenen Personen werden dabei auf bestimmte einzelne Merkmale reduziert. Teilweise werden ihnen diese Merkmale nur zugeschrieben, sind also gar nicht real. Diskriminierung ist nicht auf individuelles Handeln beschränkt, sondern auch in gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen verankert.
Empowerment – kommt aus dem Englischen und bedeutet (Selbst-)Ermächtigung. Damit ist gemeint, dass Personen oder Gruppen, die gesellschaftlich benachteiligt sind, durch gezielte Strategien das Handwerkszeug erwerben, ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten und sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. In Empowerment-Ansätzen bestärken sich Menschen gegenseitig, die von derselben Diskriminierungsform betroffen sind.
Intersektional/Intersektionalität – beschreibt das Überschneiden und Zusammenwirken von verschiedenen Diskriminierungsformen. Menschen vereinen verschiedene Eigenschaften und Identitäten in sich. Intersektionalität berücksichtigt, dass Menschen oft wegen mehrerer (tatsächlicher oder zugeschriebener) Eigenschaften/Identitäten benachteiligt werden.
Klassismus – bezeichnet die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder der sozialen und ökonomischen Position.
Queerfeindlichkeit – bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die jenseits der heterosexuellen und zweigeschlechtlichen Norm leben und lieben.
Ableismus – beschreibt die Diskriminierung von behinderten Menschen. Der Begriff ist vom englischen Wort „able“ („fähig“) abgeleitet, benennt also die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund von (tatsächlichen oder zugeschriebenen) Fähigkeiten.