Wedding
Kontakt
Tuğba Kıratlı-Spriewald – PfD Wedding
tugba.kiratli@demokratie-in-der-mitte.de
Fabrik Osloer Straße e.V, Erdgeschoss, Alte Werkstatt, Eingang 2,
Osloer Straße 12/ 13359 Berlin
info@demokratie-in-der-mitte.de
Telefon: 030/495 005 26
Kontakt Initiativfonds Wedding
Maike Janssen
maike.janssen@nachbarschaftsetage.de
Telefon 030 – 381 039 29
Facebook: www.facebook.com/demokratie.in.der.mitte
Twitter: www.twitter.com/DemokratieMitte
Instagram: www.instagram.com/demokratie_in_der_mitte
Aktionsfonds
Aufruf zur Einreichung eines Projektangebots – Aktionsfonds Wedding/Gesundbrunnen 2024
19. Februar 2024 – 8. April 2024
(kursiv geschriebene Begriffe sind unten erklärt)
Sie wollen auf Diskriminierungen in ihrem Kiez aufmerksam machen und dagegen aktiv werden? Sie setzen sich für ein offenes, demokratisches und solidarisches Miteinander ein?
Demokratie in der Mitte unterstützt Ihr Projekt mit bis zu 7.000 Euro – damit Sie Berlin-Wedding mitgestalten können.
Diskriminierungen sind für viele Menschen Teil ihres Alltags. Wir unterstützen Projekte, die sich für Empowerment und mehr alltägliche gesellschaftliche Teilhabe von Menschen einsetzen, die von Diskriminierung betroffen sind. Es werden Projekte gefördert mit dem Ziel, neue Blickwinkel zu schaffen und über bestehende Verhältnisse nachzudenken.
Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die aktuelle Eskalation in Nahost, die fortschreitende Klimakrise und die breite Unterstützung für rechte Positionen zeigen, vor welchen großen Herausforderungen unsere Gesellschaft steht. Dies alles wird auch in Berlin-Wedding sicht- und spürbar. Das Begleitgremium Wedding hat dazu Zielstellungen und Bedarfe der Förderregion formuliert, die Sie weiter unten finden.
Demokratie in der Mitte bietet Unterstützung und Beratung bei der Antragsstellung an. Wir möchten Sie ausdrücklich darum bitten, im Vorhinein unsere persönliche/telefonische/online Projektberatung zu nutzen, um einen Mehraufwand für Sie und uns zu vermeiden.
Bitte beachten Sie die Hinweise in unser Checkliste-Antragsstellung.
Alle interessierten Träger, Vereine und Einrichtungen können ihre Projektangebote ab sofort per E-Mail bei Demokratie in der Mitte einreichen.
Die Abgabefrist ist der 08. April 2024 um 24:00 Uhr.
Am 06. März (15-18 Uhr) laden wir Sie herzlich zum online-Workshop zu SMART-Ziele und Aktionsfonds-Antrag formulieren ein. Weitere Informationen und
Anmeldung unter: www.demokratie-in-der-mitte.de
Die geförderten Angebote und Projekte sollten möglichst viele Menschen erreichen.
Hier finden Sie Projekte der letzten Jahre: https://bit.ly/420RnJZ
Zielstellungen Förderregion Wedding 2024:
Leitziel 1
Intersektionale Dialogkultur, gesellschaftlicher Zusammenhalt, demokratische Teilhabe und Kooperationen im Fördergebiet sind gestärkt.
Mittlerziel: 1.1
Das Zusammenleben in Vielfalt, demokratische Teilhabe sowie zivilcouragiertes Verhalten sind – u.a. durch Kooperationen – gefördert und gestärkt.
Handlungsziel 1.1.1
Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit (on- und offline) sowie die Schaffung von Begegnungsräumen sind umgesetzt.Handlungsziel 1.1.2
Die Bedeutung von demokratischen, vielfaltsorientierten Räumen (analog und digital) und Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien ist sichtbar. Aus Sorge um die Kürzung von Angeboten werden die Zielgruppen empowert sich für ihre Belange einzusetzen.
Handlungsziel 1.13
Vielfaltsorientierte Dialogräume, auf der Grundlage von Respekt gegenüber den verschiedenen Perspektiven zum Konflikt in Israel/Palästina sind geschaffen. Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus werden dabei nicht gegeneinander ausgespielt, sondern als Gefahr für ein demokratisches Zusammenleben betrachtet.
Handlungsziel 1.1.4
Ängste und Sorgen von Menschen, die zu den Opfern völkischer Gesellschaftsvorstellungen zählen sind – v.a. vor der Europawahl – sichtbar. Empowernde (Gesprächs-)Angebote finden statt. Informationen zur EU-Wahl sind zugänglich.
Mittlerziel 1.2
Rechtsradikalismus/Fundamentalismus wurde eingedämmt. Methoden zur Sensibilisierung für alle Formen von Diskriminierung*, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, sind entwickelt und umgesetzt.
Handlungsziel 1.2.1
Durch Sensibilisierungs- und Empowermentangebote wissen mehr Menschen, wie sie gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (u.a. aufgrund von Alter, sozialem Status, (vermeintlicher) Ethnie oder Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung) aktiv werden können.
Handlungsziel 1.2.2
Im Rahmen von Antidiskriminierungsmaßnahmen sind ansprechende, künstlerische Aktivitäten, vor allem für junge Menschen entwickelt und umgesetzt.
Leitziel 2
Fake News, Hate Speech und Verschwörungserzählungen im Internet und im öffentlichen Leben wurden entgegengewirkt.
Mittlerziel 2.1
Eine aktive Auseinandersetzung sowie Aufklärungsarbeit zu Fake News, Hate Speech und Verschwörungserzählungen finden statt.
Handlungsziel 2.1.1
Fortbildungen, Fachtage und Workshops (online und analog) zur Aufdeckung von Fake News und zum Umgang mit Hate Speech und Verschwörungserzählungen finden statt.
Handlungsziel 2.1.2
Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der (digitalen) Spaltung der Gesellschaft sind geschaffen. Neue Methoden und Ansätze sind entwickelt.
Leitziel 3
Mehr Bildungs- und Chancengleichheit im Fördergebiet sind hergestellt.
Mittlerziel 3.1
Durch (digitale) Angebote wird mehr Bildungsgerechtigkeit hergestellt.
Handlungsziel 3.1.1
Für mehr Bildungs- und Chancengleichheit sind niedrigschwellige (digitale) Angebote für alle entwickelt und erprobt.
Handlungsziel 3.1.2
Kultur- und Sprachmittler*innen werden eingesetzt, um Kinder, Eltern und Pädagog*innen zu begleiten und Barrieren zwischen ihnen abzubauen.
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Die Projekte ermöglichen die Partizipation der Teilnehmer*innen bei Planung, Durchführung und Evaluation der Maßnahmen. Kooperationsprojekte sind wünschenswert.
Allgemeine Hinweise
Die Förderhöhe beträgt max. 7.000€.
Förderfähig sind Projektideen von Trägern, die als juristische Person gelten (z.B. Vereine). Initiativen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sind nicht über den Aktionsfonds förderfähig.
Für die Antragsstellung können Sie auch Übersetzungsprogramme wie z. B. DeepL verwenden (https://www.deepl.com/de/translator). Antragsberatung ist in Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Zeitrahmen
Das Projekt kann nach Zustimmung des Begleitgremiums frühestens (förderunschädlich/auf eigenes Risiko) am 01. Mai 2024 beginnen und muss bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Bitte schicken Sie die Unterlagen vollständig und unterschrieben bis
spätestens Montag, den 08. April 2024 (24:00 Uhr) per
E-Mail an bettina.pinzl@demokratie-in-der-mitte.de
Welche Unterlagen braucht es?
Das Formular vom Projektangebot bitte ausfüllen und gemeinsam mit dem Finanzplan + Anlage 2 Sachkosten per E- Mail an bettina.pinzl@demokratie-in-der-mitte.de schicken.
Wir möchten Sie ausdrücklich darum bitten, im Vorhinein unsere persönliche/telefonische/online Projektberatung zu nutzen, um einen Mehraufwand für Sie und uns zu vermeiden.
Die Formulare stehen zum Download auf https://demokratie-in-der- mitte.de/foerderung/wedding/#aktionsfonds zur Verfügung.
Es gelten die Honorarvorschriften der Kinder- und Jugendhilfe. Bei Fragen zu eventuellen Personalkosten wenden Sie sich bitte an uns.
Wer entscheidet und wie geht es nach der Abgabe weiter?
Über die Förderfähigkeit der eingereichten Projektangebote entscheidet das zuständige Begleitgremium Wedding am 25.04.24. Ihr Träger hat das eingereichte Konzept ggf. in der Sitzung des Gremiums vorzustellen.
Wenn Ihre Idee ausgewählt wurde, sind Sie aufgefordert, Ihr Projektangebot mit weiteren Unterlagen beim Bezirksamt Mitte einzureichen. Dazu erhalten Sie nach der Zusage weitere Informationen.
Kontakt:
Demokratie in der Mitte
Betina Pinzl // Fabrik Osloer Straße e.V.
Osloer Straße 12, 13359 Berlin
Tel.: (030) 495 005 26
E-Mail: bettina.pinzl@demokratie-in-der-mitte.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Entwicklung Ihrer Projekte und sind gespannt auf Ihre Ideen!
Hinweis
Die federführende Verwaltungseinheit beim Bezirksamt Mitte (Interne Koordinierungsstelle) zeichnet für die programmspezifische Abwicklung der zuwendungsrechtlichen Projektvoraussetzungen, die rechtsverbindliche Antragstellung, die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Verwendungsnachweisprüfung verantwortlich.
Wörterbuch:
Diskriminierung – ist die ungleiche, benachteiligende und ausgrenzende Behandlung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und ihnen zugeordneter Personen. Die betroffenen Personen werden dabei auf bestimmte einzelne Merkmale reduziert. Teilweise werden ihnen diese Merkmale nur zugeschrieben, sind also gar nicht real. Diskriminierung ist nicht auf individuelles Handeln beschränkt, sondern auch in gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen verankert.
Empowerment – kommt aus dem Englischen und bedeutet (Selbst-)Ermächtigung. Damit ist gemeint, dass Personen oder Gruppen, die gesellschaftlich benachteiligt sind, durch gezielte Strategien das Handwerkszeug erwerben, ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten und sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. In Empowerment-Ansätzen bestärken sich Menschen gegenseitig, die von derselben Diskriminierungsform betroffen sind.
Intersektional/Intersektionalität – beschreibt das Überschneiden und Zusammenwirken von verschiedenen Diskriminierungsformen. Menschen vereinen verschiedene Eigenschaften und Identitäten in sich. Intersektionalität berücksichtigt, dass Menschen oft wegen mehrerer (tatsächlicher oder zugeschriebener) Eigenschaften/Identitäten benachteiligt werden.
Klassismus – bezeichnet die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder der sozialen und ökonomischen Position.
Queerfeindlichkeit – bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die jenseits der heterosexuellen und zweigeschlechtlichen Norm leben und lieben.
Ableismus – beschreibt die Diskriminierung von behinderten Menschen. Der Begriff ist vom englischen Wort „able“ („fähig“) abgeleitet, benennt also die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund von (tatsächlichen oder zugeschriebenen) Fähigkeiten.
1_Checkliste Antragstellung
2_Förderziele_PfD_Wedding_2024
3_Ausschreibung_Aktionsfonds_Wedding_2024
4_Projektangebot 2024
5_Finanzplan 2024
6_Sachkosten Anlage 2
7_Honorarvorschriften
8_Beiblatt SMART-Ziele
Initiativfonds
Initiativfonds Wedding 2024
1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024
• Antragsstellung fortlaufend möglich
• bis zu 500€ je Projekt
• Honorar- und Sachkosten förderfähig
• Für Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, u.a.
Sie möchten etwas für mehr Gemeinschaft und Gerechtigkeit im Kiez tun?
Dann können Sie bei uns Geld für Ihr Projekt bekommen.
Was ist der „Initiativfonds“?
Das Wort besteht aus zwei Teilen: „Initiative“ und „Fonds“
• Eine „Initiative“ kann zum Beispiel ein Verein sein.
Es kann auch eine Gruppe von Leuten sein. Oder es kann eine einzelne Person sein.
Wichtig ist, dass der Verein, die Gruppe oder die Person ein Projekt umsetzen möchte.
• Einen „Fonds“ kann man sich wie einen Topf voller Geld vorstellen.
Das Geld in dem Topf ist für einen bestimmten Zweck gedacht.
Wer etwas für diesen Zweck tun möchte, kann Geld aus dem Topf bekommen.
Was ist der Zweck des „Initiativfonds“?
Das Geld in dem Fonds ist für Initiativen, die sich für die Gemeinschaft der Menschen in Moabit, Wedding oder Zentrum einsetzen.
Ihre Ziele können sein:
• dass alle Menschen im Kiez die gleichen Möglichkeiten haben,
• dass es keine Benachteiligung gibt,
• dass sich Menschen im Kiez gegenseitig unterstützen.
Für welche Projekte können Sie Geld bekommen?
Wir unterstützen ganz unterschiedliche Projekte.
Hier sind ein paar Beispiele, was für Projekte das sein können:
• ein Protest gegen einen Nazi-Aufmarsch,
• ein Kinderfest zum Thema Kinderrechte,
• ein Spaziergang durch den Kiez, bei dem die Teilnehmer*innen etwas über verschiedene Lebensformen lernen,
• ein Kunst-Kurs für Menschen aus dem Kiez,
• ein Konzert gegen Ausgrenzung.
Es können auch ganz andere Projekte sein.
Wichtig ist, dass sie den Zweck des Fonds erfüllen.
Wie viel Geld können Sie bekommen?
Sie können für Ihr Projekt bis zu 500 Euro bekommen.
Wofür können Sie das Geld verwenden?
Das Geld können Sie für verschiedene Dinge verwenden:
• Honorare: Sie können eine Person für eine bestimmte Leistung bezahlen.
Die Leistung kann zum Beispiel sein, dass die Person anderen Menschen etwas beibringt.
Oder dass sie das Layout für ein Plakat macht. Oder dass sie bei einer Veranstaltung Musik macht.
• Sachkosten: Sie können mit dem Geld Dinge kaufen oder mieten, die Sie für Ihr Projekt benötigen.
Das können zum Beispiel technische Geräte sein.
Oder es können Sachen zum Malen und Basteln sein.
Oder Sie können für das Geld zum Beispiel Flyer und Plakate drucken lassen.
Wo können Sie weitere Informationen bekommen?
Wir beantworten gern alle Ihre Fragen.
Und wir können Sie beraten. Hier ist unsere Adresse:
Demokratie in der Mitte – Vor-Ort-Büro
Fabrik Osloer Straße e.V.
Osloer Straße 12,
13359 Berlin
Telefon: 030.49500526
Kontakt Initiativfonds Wedding
Tuğba Kıratlı-Spriewald
tugba.kiratli@demokratie-in-der-mitte